eRechnung in der Arztpraxis

eRechnung in der Arztpraxis – Was muss ich beachten?

Grundsätzlich müssen Sie einen Unterschied zwischen einer B2B- und einer E2E-eRechnung machen. B2B steht hier für Business-zu-Business-Rechnungen, E2E steht für Ende-zu-Ende-Rechnungen.


Zum 01. Januar 2025 ist erstmal nur der Empfang von eRechnungen verpflichtend.

Hierzu empfehlend wir, dass Sie eine eindeutige E-Mail-Adresse für den Empfang definieren, um die eRechnung gesammelt an einer Stelle zu organisieren. Zudem empfehlen wir allen Praxen für die Weiterverarbeitung und Archivierung der eRechnungen sich mit dem die Praxis betreuenden Steuerbüro in Verbindung zu setzen. Die Steuerbüroportale, z.B. der DATEV unter https://e-rechnungsplattform.datev.de/, bieten für Sie als Praxis Onlinelösungen für den gesicherten Upload, Verarbeitung und Archivierung der eRechnungen.


Ab wann ist die Erstellung von eRechnungen verpflichtend?

Eine Erstellung von eRechnungen ist gemäß dem Wachstumschancengesetz (BMF) für B2B-Umsätze ab dem 01.01.2027 bei einem Jahresumsatz über 800.000,00 EURO verpflichtend. Ab dem 01.01.2028 dann für alle B2B-Umsätze. Es kann ebenso fallbezogen sein, dass gewisse Teilumsätze Ihrer Praxis, welche nicht durch die gesetzlichen Leistungen des EBM definiert sind, den B2B-Regelungen unterliegen.

Ob Sie jetzt B2B oder E2E-Umsätze generieren, das kann Ihnen ebenfalls am Besten das Sie betreuende Steuerbüro mitteilen.


Wieso gibt es aktuell zum 01.01.2025 keine pauschale Pflicht für Ärzte, eRechnungen zu erstellen?

  • Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sind nicht umsatzsteuerpflichtig
  • Die meisten Rechnungsempfänger sind Patienten und damit keine Unternehmer
  • Ein Großteil der Praxen erwirtschaftet weniger als 800.000 Euro im Jahr
  • Mögliche Ausnahme: Labore oder Laborärzte, die Eigenlaborleistungen für andere Labore (=Unternehmen) erbringen oder Ärzte, die Gutachten schreiben für umsatzsteuerpflichtige Institutionen


Was plant die gematik?

Wie ist derzeit in Planung bei der gematik? Es gibt noch keine Spezifikation zur elektronische Rechnung für die Abrechnung medizinischer Leistungen für Privatversicherte und Selbstzahler (Grundlage: DigiG, BM für Gesundheit).

  • Die E-Rechnung ist eine neue Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI), die den Prozess der Abrechnung medizinischer oder sonstiger Leistungen, die nicht dem Sachleistungsprinzip unterliegen, im Gesundheitswesen digitalisieren soll.
  • Sie adressiert den bisher papiergebunden bzw. teil-digitalisierten Ende-zu-Ende (E2E) Prozess des Rechnungsversands vom Leistungserbringer an den Patienten und die Einreichung einer Rechnung vom Versicherten beim Kostenträger.
  • Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Apotheken und ihre Abrechnungszentren können dann alle Leistungen, die nicht GKV-Leistungen sind, in elektronischer Form abrechnen


Schaubild Quelle: gematik


Was plant die medatixx?

  • Derzeit noch in Planung bei der gematik, es gibt noch keine Spezifikation
  • Die medatixx beobachtet die Entwicklungen und prüft wiederkehrend die gesetzlichen Anforderungen an eine Praxisverwaltungssoftware. Solange keine definierten Spezifikationen der gematik vorliegen, wird es keine Umsetzung geben können.


Wie kann ich als Praxis für Patienten schon heute eRechnungen erstellen?

Sollten Sie schon heute Ihren Privatpatienten und Selbstzahlern die eRechnung anbieten wollen, können Sie hierfür Ihre Privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS), z.B. die PVS Schleswig-Holstein, Hamburg & Mecklenburg-Vorpommern, ansprechen. Diese bieten Ihnen die Möglichkeit, dass Ausgangsrechnungen via PAD-Upload an die PVS übermittelt werden und dann als eRechnung an die Leistungsempfänger übermittelt werden.


Zusammenfassung

Die Informationen vorab sind natürlich eher allgemein gehalten, denn

  • wir kennen nicht die steuerlichen Aspekte Ihrer Praxis.
  • wir sind kein Steuerbüro und dürfen daher auch keine Beratungsdienstleistungen dergleichen erbringen.

Es gilt an dieser Stelle ganz klar gesagt und empfohlen:

KONSULTIEREN SIE BITTE ZU DIESEM THEMA RECHTZEITIG DAS SIE BETREUENDE STEUERBÜRO!

Ihre Steuerberater und das Team der Kanzlei sind an dieser Stelle die Fachleute mit der notwendigen Beratungskompetenz.



Weiterführende Informationen

E-Rechnung mit DATEV

ECOVIS Informationen zur E-Rechnung